Datenübertragbarkeit: Leitlinie zur Umsetzung in der Schweiz
Die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) definiert das Recht einer betroffenen Person, alle sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten, zu übermitteln und übermitteln zu lassen. Diese Leitlinie soll Unternehmen und Verwaltungen dabei unterstützen, due Datenübertragbarkeit auch in der Schweiz umzusetzen.
Eine englische Version der Leitlinie ist hier zu finden.