Person mit einem Rucksack in der Hand

Datenübertragbarkeit: Leitlinie zur Umsetzung in der Schweiz

Die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) definiert das Recht einer betroffenen Person, alle sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten, zu übermitteln und übermitteln zu lassen. Diese Leitlinie soll Unternehmen und Verwaltungen dabei unterstützen, due Datenübertragbarkeit auch in der Schweiz umzusetzen.

Eine englische Version der Leitlinie ist hier zu finden.

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Der europäische Datenraum aus Schweizer Sicht (Whitepaper)

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Datenspende für Gemeinnützigkeit